- Pflichtprüfung
- Pflichtprüfung,Betriebswirtschaftslehre: gesetzlich vorgeschriebene und geregelte Prüfung, v. a. der Rechnungslegung und Berichterstattung bestimmter Unternehmen (Prüfung des Abschlusses).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Pflichtprüfung — gesetzlich vorgeschriebene, periodisch oder aperiodisch (bei Eintritt eines bestimmten Anlasses) durchzuführende ⇡ Prüfung (⇡ Wirtschaftsprüfung). Die bedeutendste P. ist die ⇡ Jahresabschlussprüfung … Lexikon der Economics
genossenschaftliche Pflichtprüfung — 1. Begriff und rechtliche Grundlage: Die g.P. ist die gesetzlich vorgeschriebene ⇡ Jahresabschlussprüfung für Genossenschaften, geregelt in dem die Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften betreffenden Gesetz (Genossenschaftsgesetz). Jährliche ⇡… … Lexikon der Economics
Weltreiterspiele 2010 — Die Weltreiterspiele 2010 fanden vom 25. September bis 10. Oktober 2010 in Lexington (Kentucky) statt. Bei den Weltreiterspielen 2010 handelt es sich um die Weltmeisterschaften in folgenden acht Reitsportdisziplinen: Distanzreiten Dressurreiten… … Deutsch Wikipedia
Bestätigungsvermerk — Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden… … Deutsch Wikipedia
Eingetragene Genossenschaft — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… … Deutsch Wikipedia
GenmbH — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… … Deutsch Wikipedia
Genossenschaft — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen. Charakteristisch für die genossenschaftliche Organisationsform sind die so genannten „S Prinzipien“ und das… … Deutsch Wikipedia
Genossenschafter — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… … Deutsch Wikipedia
Genossenschaftler — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… … Deutsch Wikipedia
Genossenschaftsrecht — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… … Deutsch Wikipedia